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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Umsatzsteuererklärung Reverse Charge

Ich verkaufe Apps im Appstore. Dadurch entstehen Einnahmen die im Reverse Charge Verfahren abgerechnet werden. Diese wurden in der Zusammenfassenden Meldung angegeben.
Frage: Wo in der Umsatzsteuererklärung 2020 müssen diese Umsätze angegeben werden?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

Einnahmen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, wären in der Umsatzsteuererklärung in Zeile 112 der Umsatzsteuererklärung einzutragen. In den Erläuterungen zur Umsatzsteuererklärung heißt es:

Zeile 112
Einzutragen sind die nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemein- schaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen, für die die Steuer in einem anderen Mitgliedstaat von einem dort ansässigen Leistungsempfänger geschuldet wird. Über die in Zeile 112 einzutra- genden sonstigen Leistungen sind Zusammenfassende Meldungen an das BZSt zu übermitteln.

Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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