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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Umsatzsteuer GoogleAdSense Rechnung

Guten Tag zusammen,

ich bin selbstständiger Versicherungsmakler und unterliege mit meinen Provisionseinnahmen somit nicht der Umsatzsteuerpflicht.

Ich schalte momentan Werbung über Google AdSense und bekomme von Google Ireland LTD. eine Rechnung ohne USt. Diese ist von Unternehmern im Reverse-Charge-Verfahren abzuführen.
Wie aber verhält es sich mit den wenigen Unternehmern wie mich, die keine USt-Voranmeldung machen müssen und auch keine USt-ID besitzen?

Wichtig: Ich generiere über Google keine direkten Einnahmen, die Werbung dient nur zur Kontaktherstellung. Eventuell daraus abgeschlossene Verträge haben also mit Google nichts mehr zu tun. Es geht mir somit nur um die korrekte Erklärung, wie es sich mit der (nicht?) abzuführenden USt aus den Google Rechnungen verhält.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung.

Als Leistungsempfänger einer Leistung aus dem EU-Ausland schulden Sie die Umsatzsteuer in Deutschland, da sich der Leistungsort nach Paragraph 3a Abs. 2 UStG nach Deutschland verlagert (Sitz des Leistungsempfängers). Sie müssten daher in der Umsatzsteuerjahreserklärung den Nettowert dieser Leistungen in Zeile 99 eintragen (Sonstige Leistungen nach Paragraph 3a Abs 2 USTG) und die entsprechende Umsatzsteuer einen Monat nach Abgabe der Erklärung an das Finanzamt entrichten. Die gezahlte Umsatzsteuer ist dann entsprechend Betriebsausgabe bei Ihnen, da Sie ja nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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