Eigene Gemälde verkaufen mit Rechnung was muss beachten und was an Steuern abführen?
März 5, 2021 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag.
Ich bin Angestellter und male Bilder als Hobby.
Meine Chefs fanden meine Arbeit toll und sollte für unser Geschäft auch Bilder malen und dann eine Rechnung für die Firma schreiben.
Nur habe ich noch nie eine Rechnung schreiben müssen in meinem Leben und
weiß auch nicht wie es dann mit dem Steuern funktioniert da ich sicherlich welche abführen muss.
Mit was für einer Besteuerung muss ich rechnen?
Es sind 7 Gemälde für insgesamt 6000€
MfG Stefan L.
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Wenn Sie als Künstler tätig werden bzw. Ihre eigenen Werke veräußern, erzielen Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nach § 18 EStG.
Sie sollten hier zunächst einmal eine steuerliche Anmeldung vornehmen und die selbst. Tätigkeit ggü. dem Finanzamt anzeigen. Dazu müssten Sie sich bei Elster.de registrieren und dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (das Formular finden Sie dann ebenfalls auf Elster.de). Sie erhalten dann vom Finanzamt eine Steuernummer für Ihre Tätigkeit.
Sofern Sie im Jahr weniger als 22.000 EUR Umsatz erzielen, könnten Sie die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch nehmen. Dann müssten Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Das wäre aus meiner Sicht für Sie zurzeit die bessere Wahl.
Die gesamten Einnahmen des Jahres erklären Sie genauso wie die Kosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage EÜR. Der Überschuss wird dann in die Anlage S übernommen.
Der Überschuss aus der selbst. Tätigkeit wird dann zusammen mit Ihren anderen Einkünften versteuert. Der Steuersatz hängt wiederum von Ihren gesamten Einkünften ab. Erfahrungsgemäß können Sie hier mit etwa 25% Steuern rechnen. Das ist aber wie gesagt nur ein Richtwert.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal mit Ihrer Rückfrage.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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