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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Bauen auf fremdem Grundstück

Guten Tag!
Seit März 2010 bin ich als Freiberuflerin selbständig. Seit April bauen mein Mann und ich an unser Einfamilienhaus Büroräume für meine berufliche Tätigkeit an. Das Grundstück steht im Eigentum meines Mannes. Die Vorsteuer aus den bisherigen Bauleistungen und Rechnungen im Zusammenhang mit der Baustelle habe ich iRd monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht. Es zeichnen sich Schwierigkeiten mit dem Finanzamt ab ob dieser Eigentumsverhältnisse. Wie müssten wir vorgehen, um die Vorsteuer bezüglich des Neubaus erfolgreich geltend machen zu können? Genügt es z.B., wenn ich wirtschaftliches Eigentum an den Büroräumen behaupte?
Haben Sie vielen Dank für Ihre Bemühungen!

StB Olaf Gayko

Sehr geehrter Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte.

Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Damit das FA die Vorsteuer als abzugsfähig anerkennt, sollte der selbständig nutzbare Grundstücksteil(Büro)im umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen liegen.

Sie können dies z.B. durch die Aktivierung der anteiligen Anschaffungskosten/Herstellungskosten des Büros in der Bilanz/EÜR dokumentieren. Dann sollte es keine Probleme mehr mit dem anteiligen VoSt-Abzug geben.

Achten Sie darauf, dass die Rechnungen auf Ihren Namen lauten. Möglicherweise gitl es bei Beendigung der selbständigen Tätigkeit (innerhalb von 5 bzw.10 Jahren) die Spezialregelung des § 15a UStG zu beachten.

Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Güßen

Olaf Gayko
Steuerberater

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Experte für Umsatzsteuer

StB Olaf Gayko