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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Versteckte Gebühr für Währungsumrechnung bei PayPal

Hallo, ich bin Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung. (EÜR)

Wenn man bei PayPal eine Währung umrechnen lässt (in diesem Fall USD), wird man darüber in Kenntnis gesetzt, dass dafür eine Gebühr anfällt. Diese Gebühr wird allerdings nie ausgewiesen, sondern ist im PayPal-eigenen Wechselkurs versteckt. Somit kenne ich die Höhe der Gebühr nicht und ich habe auch keinen direkten Beleg für diese Ausgabe. Ich habe lediglich einen Ausgang für die USD und dann einen Eingang für den in Euro umgerechneten Betrag. Bei dem Feld für Gebühren steht 0,00 €.

Es sind also Kosten, welche nicht klar benannt werden und wofür ich keinen direkten Beleg besitze.

Meine Frage ist nun, wie ich damit umgehen soll? Könnte ich einfach den amtlichen Monatskurs nehmen, die ursprünglichen USD in Euro damit umrechnen und davon dann den von PayPal umgerechneten Betrag abziehen, um die Summe der Gebühr zu erhalten?

Was mich daran irritiert, wäre die Ungenauigkeit. Oder wäre die verkraftbar?

Und was mache ich in Sachen Belege?

(Zur Klarstellung: Es geht nicht um einen Kauf oder Verkauf, sondern um die direkte Umrechnung von USD zu Euro auf dem PayPal Konto)

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

ja, Ihre Vorgehensweise wäre so vertretbar und wäre auch zulässig. Sie könnten auch, wenn keine Gebühr offen ausgewiesen wird, die Differenz immer als Aufwand aus der Währungsumrechnung oder Ertrag aus der Währungsumrechnung behandeln. In jedem Fall liegen so oder so Aufwendungen vor, die Ihren Gewinn schmälern. Daher wird das Finanzamt auch keine Einwände erheben können. Dokumentieren Sie hier dann mit einem Eigenbeleg (Umrechnungskurs EUR/Dollar) und eigene Berechnungen wie von Ihnen beschrieben.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.


Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater




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