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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

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Guten Tag, mein Name ist Mario Lohs
Meine Frage bezieht sich auf den privaten Verkauf bei Ebay.
Ich bin 61 Jahre alt, nicht Berufstätig und beziehe keine Rente, lediglich eine kleine Berufsunfähigkeitsrente einer Lebensversicherung , derzeit Netto 288,61 € im Monat.
Meine Frau , 57 Jahre alt, ist Erwerbsunfähig und bezieht eine Rente Netto 1517,07 € ,darüber hinaus eine Betriebsrente von 338,34 € . Des weiteren eben Falls eine Berufsunfähigkeitsrente über die Lebensversicherung von 880,67 € , alles Netto. Zusammen beziehen wir im Monat 3021,54 €.
Wir sind Sammler von Comicheften und verfügen über eine stattliche Sammlung. Hierfür werden immer wieder , meist bei Ebay , neue Hefte erworben um die eigene Sammlung zu verbessern. Dabei fallen immer wieder Überbestände an , die nicht in unsere Sammlung passen. Oft wird viel gekauft , auch komplette Sammlungen um dann Hefte für unsere Sammlung auszusieben. Überbestände werden dann bei Ebay versteigert. Nun möchten wir nicht mit dem Finanzamt in Konflikt geraten und als gewerbliche Händler angesehen werden. Ein Gewerbe möchten wir nicht anmelden.
Meine Frage daher, wie viel können wir unbedenklich im Monat bzw. Jahr verkaufen ohne Gefahr zu laufen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen ?
Besten Dank für Ihre Antwort
Mario Lohs

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen auf Ihre Frage folgende Einschätzung.

Wichtig ist, dass Sie keine Gewinne mit dem Abverkauf der Überbestände erzielen. Sie müssten also darlegen, dass Sie keine Einkünfteerzielungsabsicht haben, wenn Sie die Überbestände verkaufen. Dazu wären beim Einkauf die Hefte zu bewerten (Einkaufspreis) und bei Verkauf dürfte dann max. der Einkaufspreis erzielt werden. Erzielen Sie jedoch Überschüsse oder bieten Sie die Hefte schon über dem Einkaufspreis an, so haben Sie gegenüber dem Finanzamt schlechte Argumente.

Es gibt in dem Fall auch keine Grenze, bei der man sagen kann, das ist privat oder das ist gewerblich. Dadurch, dass Sie in dem Sinne ankaufen und verkaufen unterscheidet Sie das von jemandem, der seine über Jahre hinweg angehäufte Sammlung verkauft.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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