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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Gewerbe von Spanien nach Deutschland wechseln

Hallo,

ich bin deutscher mit aktuellem, steuerlichem Wohnsitz in Spanien. Dort ist auch mein Einzelunternehmen registriert, welches ich nun nach Deutschland wechseln möchte.
Ich plane meinen Wohnsitz und Gewerbe wieder in Deutschland zu haben.

Meine Vorgehensweise wäre wie folgt:

-In Deutschland einen ständigen Wohnsitz melden
-In Deutschland mein Gewerbe anmelden
-In Spanien meinen Wohnort, wie auch Gewerbe abmelden

Dies möchte ich zum Jahreswechsel vornehmen, so dass alle neuen Kundenaufträge ab dem 1.1.2023 in Deutschland abgeschlossen werden.

Kann ich so vorgehen und was muss ich beachten, in Bezug auf die Steuer/Finanzamt?

Ich hatte in Deutschland schon ein Gewerbe, bevor ich nach Spanien umgezogen bin, hier hatte ich auch eine Ust.-ID Nummer. Bleibt diese gleich, oder wird diese hier in Deutschland neu vergeben?

Besten Dank!

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Grundsätzlich wäre die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise so korrekt. Sie werden dann ab dem 01.01.2023 in Deutschland wieder unbeschränkt steuerpflichtig. Sollte es ggfs. noch (nachträgliche) Einnahmen aus Spanien geben, wären diese grundsätzlich in Spanien zu besteuern/zu erklären.

Ansonsten melden Sie Ihr (neues) Unternehmen dann über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in Deutschland an. Im Fragebogen selbst können Sie auch angeben, dass Sie bereits eine USt-ID-Nummer hatten. Dann lebt diese wahrscheinlich wieder auf. Im erwähnten Fragebogen geben Sie dann auch Ihre voraussichtlichen Einkünfte an, sodass das Finanzamt evtl. Steuervorauszahlungen festsetzt. Das kommt aber insbesondere auch darauf an, wie hoch die Einkünfte Ihrerseits eingeschätzt werden.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage ein.

Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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