freie Mitarbeit als Rentner
September 27, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu folgender Problemstellung:
ein Mitarbeiter unseres Unternehmens bezieht seine reguläre Altersrente, arbeitet aber stundenweise und als freier Mitarbeiter (Ingenieur) in dem Unternehmen weiter.
Für die Leistungen erstellt er Rechnungen mit Bezug auf die ´Kleinunternehmer-Regelung´, also ohne MWST-Ausweis.
Muss er diese Tätigkeit dem Finanzamt anmelden? Zu Beginn der Tätigkeit oder auch erst mit der Abgabe der nächsten Einkommensteuererklärung?
Was passiert (oder sollte passieren), wenn der Umsatz die Grenze für Kleinunternehmen von EUR 22.000 übersteigt?
Die Mitarbeit dient der Einarbeitung eines Nachfolgers und ist somit zeitlich begrenzt, der Mitarbeiter hat also auch keine weiteren Auftraggeber.
Welche Auswirkungen, Konsequenzen kann die Tätigkeit für das Unternehmen haben?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Guten Tag,
grundsätzlich muss jede selbständige Tätigkeit dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Aufnahme gemeldet werden. Sonst droht ihm ein Verspätungszuschlag von mind. 25 EUR/Monat bei verspäteter Meldung. Er muss insbesondere den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Wenn er die Umsatzgrenze unvorhergesehen von 22.000 EUR überschreitet, dann ist er ab dem Folgejahr automatisch umsatzsteuerpflichtig und muss Ihnen ab de Jahr dann Umsatzsteuer berechnen und diese dann abführen.
Es kann bei dem Mitarbeiter Scheinselbständigkeit vorliegen, wenn er nur für Sie und so gesehen auf Abruf tätig wird. In dem Fall droht ihm und Ihnen als Unternehmen ggfs. ein Strafverfahren wegen Umgehung von Abführung von Sozialbeiträgen und Lohnsteuer. Sie sollten daher unbedingt ein Statusfeststellungsverfahren (Feststellung der Selbständigkeit) beantragen oder aber den Mitarbeiter regulär einstellen, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen.
Zu den Folgen siehe auch hier: https://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/folgen#:~:text=Wird%20Scheinselbst%C3%A4ndigkeit%20festgestellt%2C%20k%C3%B6nnen%20sich,n%2C%20Geldstrafe%20und%20Freiheitsstrafen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort aufgrund des ausgelobten Honorars in der Detailtiefe begrenzt bleiben muss.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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