Spekulationsteuer durch Hausverkauf
August 9, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich habe 2014 zusammen mit einem Familienangehörigen ein Haus geerbt. Erbschaftssteuer mussten wir damals nicht zahlen, da unterhalb der Freigrenze.
Das Haus wurde 1980 seitens der Erblasserin und ihres Ehemannes gekauft und durch sie bis zu ihrem Ableben 2014 bewohnt. Der Ehemann wohnte bis zu seinem Ableben 2010 ebenfalls im Haus.
Das Haus steht aktuell leer. Jetzt wollen wir das Haus verkaufen. Wird jetzt Spekulationsteuer oder so fällig?
Guten Abend,
als Erbe sind Sie und die andere Person Rechtsnachfolger des Erblassers geworden und haben damit auch dessen Anschaffungszeitpunkt übernommen. Insofern liegt keine eigene Anschaffung vor und die 10-jährige Spekulationsfrist ist längst abgelaufen. Da es offensichtlich Privatvermögen war, fällt daher keine Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn an. Sie könnten also steuerfrei veräußern.
Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Bitte beachten Sie, dass fehlende Sachverhaltsangaben das Ergebnis verändern könnten (z.B. wenn das Haus Betriebsvermögen war).
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?