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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Als Zahlungsempfänger für meine englische Limited tätig sein

Darf meine deutsche UG als Zahlungsempfänger für meine englische Limited tätig sein, Kundenzahlungen entgegennehmen und an meine englische Limited weiterleiten.

Kein Inkasso (Mahnungen und so weiter übernimmt natürlich die Limited)

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

aus meiner Sicht dürfen Sie dieses nicht, da eine erlaubnispflichtige Zahlungsdienstleistung vorliegt (bankenähnliche Tätigkeit), die eine Erlaubnis durch die BAFin erfordert. Mehr dazu finden Sie u.a. hier: https://www.rosepartner.de/zahlungsdiensteaufsichtsgesetz-zag.html oder https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/ZahlungsdienstePSD2/ZulassungspflichtigeZahlungsdienste/ZulassungspflichtigeZahlungsdienste_node.html

Am besten wäre, wenn Sie hier eine Auskunft bei der BAFin einholen (über das Kontaktformular).

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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