Als Zahlungsempfänger für meine englische Limited tätig sein
Juli 19, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Darf meine deutsche UG als Zahlungsempfänger für meine englische Limited tätig sein, Kundenzahlungen entgegennehmen und an meine englische Limited weiterleiten.
Kein Inkasso (Mahnungen und so weiter übernimmt natürlich die Limited)
Guten Tag,
aus meiner Sicht dürfen Sie dieses nicht, da eine erlaubnispflichtige Zahlungsdienstleistung vorliegt (bankenähnliche Tätigkeit), die eine Erlaubnis durch die BAFin erfordert. Mehr dazu finden Sie u.a. hier: https://www.rosepartner.de/zahlungsdiensteaufsichtsgesetz-zag.html oder https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/ZahlungsdienstePSD2/ZulassungspflichtigeZahlungsdienste/ZulassungspflichtigeZahlungsdienste_node.html
Am besten wäre, wenn Sie hier eine Auskunft bei der BAFin einholen (über das Kontaktformular).
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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