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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Zahlungsempfänger

Darf meine deutsche UG Zahlungsempfängerals Kunden Zahlungsempfänger für meine englische Limited arbeiten?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend,

ich weiß nicht genau, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Aber sofern die dt. UG fremdübliche Tätigkeiten für die Limited erbringt, darf diese auch die Gelder vereinnahmen bzw. mit der UG abrechnen.

Sie darf aber meines Wissens nicht Fremdgelder für die Limited vereinnahmen wie ein Inkassounternehmen. Dafür wäre eine gesonderte Erlaubnis zu beantragen, wenn dieses regelmäßig erfolgen soll.

Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage, sonst melden Sie sich bitte noch einmal. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur eine erste Einschätzung darstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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