Rechnung zwischen Gmbh und Selbständiger
März 24, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
folgende Frage habe ich:
Ich habe eine GmbH unter (www.xxxx.com) im Bereich Maschinenbau und Energietechnik, und bin der einzige Mitarbeiter in der Firma. Für meine Arbeit erstelle ich jährlich einen Steuerlohn und Steuerunterlagen für meine Firma.
Andererseits bin ich ein Selbständiger unter (www.yyyy.de) im Bereich Engineering tätig, und jährlich erstelle ich dafür EÜR.
Meine Frage: Darf meine GmbH zu mir als Selbständiger eine Rechnung für Personalkosten (Verwaltung, Dienstleistung, Leasing, ……. etc) erstellen. Und darf ich die Rechnung bezahlen? Wenn ja, mit oder ohne Umsatzsteuer?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sam_1009
Guten Tag,
sofern tatsächlich eine Leistungserbring erfolgt, darf bzw. muss die GmbH Ihnen sogar den Aufwand in Rechnung stellen, weil Ihnen ansonsten eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt werden könnte. Die konkret erbrachte Leistung muss auf der Rechnung ausgewiesen werden (handelsübliche Bezeichnung). Die Rechnung muss auch bezahlt werden. Ebenso wäre die Rechnung mit Umsatzsteuer zu belegen und diese wäre von der GmbH abzuführen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?