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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Darf ich Differenzbesteuerung Anwenden ?

Darf ich Differenzbesteuerung Anwenden wenn ich : Sexpuppen Verkaufe ?
Ich kaufe von einem Chinesischen händler, der die Ware bereits in Europa hat und von dort aus versendet er sie nach Deutschland zu meinen Kunden

Z.b Das lager liegt in Spanien und er schickt sie von dort aus nach Deutschland.
Er hat jedoch keine Rechnung für mich, nur einen Pauschal betrat von z.B 400 Euro pro puppe sendet er Sie an meine Kunden. Darf ich Differenzbesteuerung anwenden ?

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Voraussetzungen des § 25a UStG müssen erfüllt sein. Hier wäre insbesondere nachzuweisen:

"Die Gegenstände wurden an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert. Für diese Lieferung wurde

a) Umsatzsteuer nicht geschuldet oder nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben oder
b) die Differenzbesteuerung vorgenommen." (§ 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG).

Somit müssten Sie Empfänger der Lieferung sein und zusätzlich den Nachweis führen, dass der chinesische Unternehmer entweder Kleinunternehmer oder selber Differnenzbesteuerer ist und diese bei der Lieferung an Sie angewandt hat.

Daran wird es wahrscheinlich scheitern.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Jöhrensstraße 1, 30559 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

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