Einzelunternehmen ende Februar abgemeldet Voranmeldung Ust Quartal notwendig
März 19, 2021 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Zu Ende Februar 2021 habe ich meine Firma als Einzelunternehmen (keine besondere Rechtsform) abgemeldet (wegen Unrentabilität).
Bin ich weiterhin zur Abgabe der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ? Oder muss ich erst mit Abschluss des Jahres 2021, also im Folgejahr nur noch die üblichen Steuerbescheide EÜR, Ekst. USt.GWst abgeben ?
Oder kann ich nur die letzten drei Quartale weglassen da hier ja keine Einnahmen mehr getätigt werden ?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Guten Tag,
nach Abmeldung beim Finanzamt würde die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung entfallen. Sie müssten daher nur noch die Meldung für das erste Quartal erstellen und müssen dann im kommenden Jahr noch die Steuererklärungen für 2021 abgeben. In der Regel erhalten Sie nach Abmeldung noch einen Fragebogen vom Finanzamt, in dem ggfs. noch anzugeben ist, ob besondere Erlöse durch die Aufgabe entstanden sind.
Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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