Estland Unternehmen mit anfänglich deutschem Wohnsitz
Februar 20, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich bin angestellt in Deutschland mit Wohnsitz in Deutschland. Wenn ich heute eine Firma in Estland gründe, jedoch kein Einkommen auszahle und meinen Wohnsitz nach 3 Monaten abmelde, muss ich dann eine Steuerklärung machen bzw. die estonische Firma in Deutschland angeben?
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen, auch unter Berücksichtigung des gewährten Honorars, folgende Rückmeldung.
Aufgrund des Wohnsitzes in Deutschland bis zum Wegzug, sind Sie für das Jahr 2022 dann noch unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen damit grundsätzlich der Einkommensbesteuerung. Sie sind damit erst einmal verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Insbesondere sind Sie nach § 138 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) aber auch verpflichtet, dem für Sie zuständigen Finanzamt mitzuteilen, dass Sie ein Unternehmen im Ausland gegründet haben (vgl.: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2018-02-05-Mitteilungspflichten-Auslandsbeziehungen-StUmgBG.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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