Entlohnung von Tätigkeiten bei privater Baustelle
August 25, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich besitze ein Haus in dem seit Anfang Mai, unter dauerhauft nicht tragbaren Umständen, ukrainische Flüchtlinge mietfrei wohnen. Ziel ist das Haus durch bauliche Maßnahmen zu erweitern und dadurch entsprechend unseren Maßstäben erst bewohnbar zu machen. Danach soll die aktuell dort wohnende Famile (die übergangsweise woanderst untergebracht wird) dauerhaft als Mieter einziehen. Der Familienvater ist handwerklich sehr begabt und hat angeboten bei dem Umbau des Gebäudes maßgeblich mitzuhelfen. Dies ist für uns eine große Erleichterung, da der Umbau möglichst schnell durchgeführt werden muss. (wir rechnen mit ca 3-4 Monaten Bauzeit) Die Famile bezieht derzeit Sozialleistungen, der Vater kann aufgrund fehlender Sprachkenntnisse derzeit noch nicht einem Arbeitsverhältnis nachgehen (was jedoch angestrebt wird). Wir haben Dolmetscher verfügbar und trauen uns zu ihn in dem Projekt zu integrieren.
Nun meine Frage:
Ich möchte den Vater nicht ausnutzten und ihm eine finanzielle Anerkennung für seine Tätigkeit zukommen lassen. Klar ist, dass ich ihm keinen Arbeitslohn anbieten kann, da das Schwarzarbeit wäre.
Denkbar wäre z.B. über einen temporären Zeitraum die Miete zu senken oder ganz zu erlassen. Falls es im Rahmen der Nachberschaftshilfe oder sonstigen Regelungen möglich ist, ihn in geringfügigem Rahmen zu entlohnen wäre das auch denkbar. Steuerliche Aspekte im Sinne der AFA spielen keine Rolle.
Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne folgende Ersteinschätzung geben möchte.
Auch eine verminderte Miete ist ein abgekürzter Weg von Schwarzarbeit. Insofern kann ich nur eindringlich davor warnen, dass Sie hier entsprechende Vereinbarungen treffen. Eine Nachbarschaftshilfe ist ebenfalls nicht gegeben, weil in dem Sinne eine Gegenleistung in nicht unerheblichen Maß gewährt wird, auch wenn der Mieter das anscheinend nicht ausdrücklich einfordert.
Man könnte natürlich eine Geldschenkung vornehmen, damit der Mieter dann damit seine Miete bezahlen kann. Sie müssten die Mieten dann natürlich entsprechend trotzdem als Einnahme erklären. Es muss aber klar sein, dass eine Gegenleistung nicht gefordert wird. Weiterhin wäre die Schenkung innerhalb von drei Monaten dem für die Schenkungssteuer zuständigen Finanzamt zu melden. Der Freibetrag beträgt hier 20.000 EUR, wird aber sicherlich nicht überschritten.
Sie sollten allerdings unbedingt versicherungstechnische Aspekte vorab klären. Zum einen mit der zuständigen Behörde, aber auch ggfs. mit der Bauberufsgenossenschaft. Denn wenn dieser Person auf der Baustelle etwas zustößt, könnte das natürlich weit reichende Konsequenzen haben.
Wenn Sie ihn regulär entlohnen wollen, können Sie ihn z.B. über die Minijobzentrale anstellen. Das würde zwar Abgaben von etwa 30% bedeuten, wäre aber rechtlich "Sauber".
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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