Rückkauf GmbH-Anteile
November 14, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Hannu Wegner
Rückkauf GmbH-Anteile:
Fall mit fiktiven Zahlen: GmbH A hat 100% Anteile an GmbH B. GmbH A verkauft 29% der Anteile von GmbH B an GmbH C. Verkauf war 2018 für 500.000 Euro.
GmbH C hat finanzielle Probleme und GmbH A möchte die GmbH Anteile der GmbH B zurückkaufen. Angebot Rückkauf Anfang 2023 29% für 10.000 Euro.
1. Frage: Kann es steuerlich zu Problemen kommen? Verkauf 2018 für 500.000 und Rückkauf 2023 für 10.000 Euro -> Große Differenz Kaufpreis -> Für GmbH A,B oder C? Der Firmenwert den das Finanzamt berechnen würde wäre viel höher. Jedoch handelt es sich hier um eine spezielle GmbH. Käufer wären zu diesem „berechneten Wert“ nicht bereit, die Firma zu kaufen.
2. Ist es sinnvoller, dass die GmbH B selbst Ihre Anteile zurückkauft?
3. Frage: Gibt es bei diesem Fall generell etwas zu beachten?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
mein Name ist Hannu Wegner und ich bin Steuerberater in Rellingen.
Ich versuche im Nachfolgenden auf Ihre Frage so einzugehen, dass ich die für Sie relevanten steuerlichen Regelungen erläutere.
In Ihrem Fall gibt es mehrere Aspekte zu berücksichtigen. In Bezug auf die möglichen steuerlichen Konsequenzen hängt es stark von den spezifischen Umständen ab.
Bei der Frage, ob es steuerlich zu Problemen kommen kann, muss man zuerst die steuerlichen Auswirkungen für alle beteiligten Parteien - GmbH A, GmbH B und GmbH C - betrachten.
Bei der GmbH A, die die Anteile zurückkauft, kann der Rückkauf der Anteile zu einem steuerbaren Ereignis werden, wenn der Kaufpreis niedriger ist als der Buchwert der Anteile im Jahr 2018. Der Unterschied könnte als Betriebseinnahme angesehen werden (§ 5 Abs. 1 EStG). Das bedeutet, dass es eine Steuerlast für die GmbH A geben könnte.
Für die GmbH C, die die Anteile verkauft, könnte es zu einem steuerbaren Veräußerungsverlust kommen, da sie die Anteile für weniger als den ursprünglichen Kaufpreis verkauft. Dieser Verlust wird ggf. nicht mit anderen positiven Einkünften verrechenbar sein.
Für die GmbH B, die nicht direkt an der Transaktion beteiligt ist, sollte es keine unmittelbaren steuerlichen Auswirkungen geben.
Es ist jedoch zu beachten, dass das Finanzamt den tatsächlichen Wert der Anteile überprüfen könnte. Wenn das Finanzamt zu dem Schluss kommt, dass der Kaufpreis deutlich unter dem Marktwert liegt, könnte es den Kaufpreis anpassen und die Transaktion als verdeckte Gewinnausschüttung oder verdeckte Einlage behandeln (§ 8 Abs. 3 KStG).
Die Frage, ob es sinnvoller ist, dass die GmbH B ihre eigenen Anteile zurückkauft, hängt von den spezifischen Umständen und Zielen der Beteiligten ab. Aus steuerlicher Sicht könnte dies jedoch zu einem steuerbaren Ereignis für die GmbH B führen, wenn die Anteile für weniger als den Buchwert zurückgekauft werden.
Es gibt einige Aspekte, die in diesem Fall generell zu beachten sind. Einer davon ist, dass alle Transaktionen zu einem angemessenen Preis durchgeführt werden sollten, um mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Darüber hinaus ist es wichtig, die steuerlichen Auswirkungen für alle Beteiligten zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Steuerbelastungen zu minimieren.
Insgesamt ist es ratsam, den spezifischen Fall mit einem Steuerberater weitergehend zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Auch wenn ich eine umfassende Analyse durchgeführt habe, kann es immer noch spezifische Aspekte geben, die eine individuelle Beratung erforderlich machen. Bitte beachten Sie, dass diese Analyse auf den Informationen basiert, die Sie zur Verfügung gestellt haben, und dass weitere Informationen zu anderen Ergebnissen führen könnten.
Ich hoffe, dass meine Antwort klar und hilfreich für Sie ist. Sollten Sie weitere Fragen haben oder etwas unklar geblieben sein, zögern Sie bitte nicht, mich erneut zu kontaktieren und Ihre Anliegen vorzubringen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen bestmöglich zu beantworten.
Wenn Sie mit der Beantwortung Ihrer Frage zufrieden sind, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Hannu Wegner, Steuerberater
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