GmbH wegen Schulden aufkaufen
Juni 26, 2023 | 65,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrter Herr Christiansen,
wir haben eine GmbH und diese kann sich selbst leider nicht mehr über Wasser halten. Den Betrieb führen wir Kinder bereits in 2. Generation. Meine Schwester ist Geschäftsführerin, mein Bruder Gesellschafter mit 51 Prozent. Meine Mutter ist Gesellschafterin mit 49 Prozent und gleichzeitig Mitarbeiterin in der Firma. Bisher haben wir schon über 250.000 Euro von unserer Mutter geliehen(mit Darlehensvertrag). (Die Firma hat zu große Ausgaben und weniger Einnahmen. Wir arbeiten bereits an diesem Problem.)
Frage:
Wenn wir noch mehr Schulden von unserer Mutter benötigen, kann unsere Mutter irgendwann die Firma auch aufkaufen? Unsere Firma hat sicherlich einen Wert um die 1 Mio Euro, das ist aber nur geschätzt. Das müssen wir dann sicherlich gesetzlich überprüfen lassen. Ein Verkauf unter Wert ist sicherlich nicht drin?
Herzlichen Dank.
Falke
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben möchte.
Grundsätzlich ist es legitim, die Firmenanteile komplett auf Ihre Mutter zu übertragen. In dem Fall schuldet die Mutter den Kaufpreis für 51% der Anteil an den Sohn (der ja Inhaber der Anteile ist).
Der Wert müsste marktüblich ermittelt werden, da ansonsten eine Schenkung von Ihnen an Ihre Mutter vorliegen könnte. In der Regel kommt hier eine Bewertung nach dem Ertragswertverfahren in Betracht. Die Ertragssituation ist sicherlich schlecht (ansonsten würden ja keine Verluste entstehen). Aber es kann ggfs. ein höherer Substanzwert vorhanden sein, z.B. wegen Immobilien o.ä.
Sie sollten in jedem Fall eine steuerliche Bewertung der Firmenanteile vornehmen lassen.
Wichtig ist auch noch: gehen mehr als 50% der Anteil auf eine andere Person über (vom Bruder an die Mutter), so gehen Verluste der GmbH grundsätzlich steuerlich unter (§ 8c KStG). Auch hier sollte steuerlicher Rat eingeholt werden.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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