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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Säumnis- und Verpätungszuschlag durch das Finanzamt

Sehr geehrte Steuerberater,

leider habe ich bei der 2.Quartal-Umsatzsteuervoranmeldung 2023 getrödelt. Das Finanzamt hat mich geschätzt und verlangte einen Betrag von über 1700 € inklusive Säumnis- und Verspätungszuschlag .
Abgesehen davon, das sich mir das Verständnis über die Höhe der Schätzung entzieht, ich hab noch nie in meinem ganzen Leben eine derart Hohe Quartals-Zahlung tätigen müssen, habe ich die Steuererklärung nun abgegeben und bereits eine korrigierte Abrechnung vom Finanzamt erhalten.

Übrig geblieben ist eine Schuld von knapp 38 €. Das Finanzamt fordert aber immer noch 30 € Säumniszuschlag und 150 € Verspätungszuschlag.

Meine Frage zum Säumniszuschlag:
meines Wissens nach beträgt der Säumniszuschlag pro Monat ein Prozent. Bei 7 Monaten Verspätung wären das 7% und unterm Strich bei einer Forderung von 38 € keine drei Euro die als Strafe zu entrichten wären. Wie kommt das Finanzamt auf 30 € Säumniszuschlag und wie kann ich dagegen argumentieren insbesondere wenn zur Berechnung auf die nächsten 50 € runtergerundet wird ?

Meine Frage zum Verspätungszuschlag:
Hier werden pro Monat mind. 25 € fällig. Gilt dies auch bei einer geringen Steuerschuld von 38 € ? im Internet lese ich etwas von einer Bagatellgrenze von 50 €. Leider kann ich in der Abgabenordnung darüber nichts finden. Könnte ich mit einer Bagatellgrenze argumentieren ? Wenn ja welchen Paragraph könnte ich anführen ?

Oder käme $152 Abs.2 in Frage?

(2) Abweichend von Absatz 1 ist ein Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bezieht,
1. nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs oder nicht binnen 14 Monaten nach dem Besteuerungszeitpunkt,
abgegeben wurde.

Ich befinde mich ja noch innerhalb der 14 Monate – oder verstehe ich diesen Absatz falsch

Freue mich über ein kurze Hilfe und Erklärung wie ich mich bei einer Steuerschuld von 38 Euro gegen 180 Euro Strafgebühr wehren kann. Da stimmt für mich die Verhältnismäßigkeit nicht.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage über frag-einen.com

Dazu möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung folgende Rückmeldungen geben.

1. Säumniszuschlag:
Der Säumniszuschlag richtet sich nicht nach der am Ende tatsächlich zu zahlenden Steuer, sondern wird auch bei einer viel zu hohen Schätzung festgesetzt, wenn diese nicht bezahlt wird. Sie hätten hier einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bzgl. der geschätzten Zahlung stellen müssen. Der SZ läuft also weiter (betragsmäßig und vom zeitlichen Aspekt her).

2. Verspätungszuschlag:
Auch hier muss ich Ihnen leider mitteilen, dass dem Finanzamt seit dem Veranlagungszeitraum 2019 kein Ermessensspielraum mehr bleibt, wenn auf Basis der Voranmeldung eine Steuerzahlung resultiert. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25% der zu zahlenden Steuer, mindestes aber 25 EUR/Monat. Eine Bagatellgrenze gibt es insoweit nicht.

Daher wären die beiden festgesetzten Beträge dem Grunde nach rechtmäßig. Das Verhältnis ist natürlich gefühlt unverhältnismäßig, ist aber von § 152 AO gedeckt.

Tut mir leid, dass ich Ihnen leider keine bessere Nachricht übermitteln kann.

Freundliche Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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