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Auflösung Investitionsabzugsbetrag in 2023

Thema Auflösung Investitionsabzugsbetrag aus 2019 und 2020 in 2023?
In 2019 und 2020 wurde jeweils ein IAB gebildet (je 20.000,00 €).

Frage:
Im Dezember 2023 wird ein KFZ für 40.000,00 € brutto ( AK netto 33.613 € ) angeschafft.
Das Vertragsdatum lautet auf den 29.12.2023.
Die komplette Bezahlung erfolgt am 29.12. 2023.
Die Zulassung und Übergabe erfolgt erst am 10.01.2024.

a) ist es für die Auflösung der IAB aus 2019 und 2020 in 2023 schädlich, dass die Zulassung und Übergabe des KFZ erst am 10.01.2024 erfolgt oder kommt es auf Kaufvertragsdatum und Bezahlung an- wann gilt die Anschaffung als bewirkt- mit Übergabe oder Vertragsschluss und Bezahlung?
b) kann zusätzlich eine Sonderabschreibung geltend gemacht werden?
Bitte nennen SIe jeweils die gesetzlichen Grundlagen (EStG, etc. ).
Danke

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Ihre Frage beantworte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Entscheidend ist hier das Datum der Lieferung. Siehe $ 9a EStDV:

„Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung, Jahr der Herstellung ist das Jahr der Fertigstellung.“

Weiterhin ist nach § 39 Abs. 2 AO der wirtschaftliche Eigentümer derjenige, der tatsächlich über das Wirtschaftsgut verfügen kann. Das wäre hier bis zur Lieferung noch der Verkäufer. Wenn also erst am 10.01.2024 geliefert wird, wäre dieses Datum maßgebend. Eine Auflösung des IAB im Hinblick auf das Auto wäre also zum 31.12.2023 insoweit nicht gegeben, weil es an der Lieferung und somit Nutzbarkeit fehlt. Ob das Finanzamt die fehlende Lieferung trotz Kaufvertrag vom 29.12.2023 dann auffallen würde, sei dahingestellt.

Eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG kann grundsätzlich beansprucht werden, wenn die Gewinngrenzen im Vorjahr (200.000 EUR) nicht überschritten wurden. Aber auch hier kann erst im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren die Sonderabschreibung beansprucht werden. Voraussetzung ist zudem, dass das Fahrzeug zu mehr als 90% btrieblich genutzt wird.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur eine erste steuerliche Einschätzung ermöglicht.

Freundliche Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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