Verkauf in Ausland
Januar 5, 2024 | 80,00 EUR | beantwortet von Hannu Wegner
Wir möchten künftig gerne ÜBER DIE PLATTFORM ETSY Print-on-Demant-Produkte verkaufen. Unser Unternehmenssitz ist in Deutschland, die Produkte werden in der Regel jedoch vor Ort produziert und von dort verschickt. Das heitß, bei einer Bestellung in den USA wird auch dort produziert und versandt, innerhalb der EU kann es sein, dass in einem Land bestellt und aus einem anderen produziert und geliefert wird. Was müssen wir steuerrechtlich beachten?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne gebe ich Ihnen einen Überblick zu den steuerlöichen Themen, die Sie bei dem geplanten Verkauf über die Plattform Etzy beachten sollten:
Beim Verkauf von Print-on-Demand-Produkten über Etsy sind verschiedene steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, die ich im Folgenden detailliert erläutern werde.
1. Umsatzsteuerpflicht und Ort der Leistung
Als in Deutschland ansässiges Unternehmen unterliegen Sie der deutschen Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten:
- Ort der Leistung:
Laut § 3 Abs. 7 UStG wird der Ort der sonstigen Leistung in der Regel dort besteuert, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, also in Deutschland. Für elektronische Dienstleistungen und den Versandhandel innerhalb der EU gelten Sonderregelungen (§ 3c, 3g UStG).
- Innergemeinschaftliche Lieferungen:
Bei Lieferungen innerhalb der EU, die in einem anderen EU-Land produziert und versandt werden, gelten diese als innergemeinschaftliche Lieferungen und sind im Lieferland umsatzsteuerpflichtig (§ 3c UStG).
- Besonderheit bei Etsy:
Etsy erhebt die Mehrwertsteuer direkt beim Kunden und führt diese auch automatisch im jeweiligen Land ab, was die Komplexität für Sie als Verkäufer reduziert.
2. Steuerliche Registrierung und Meldepflichten
- Steuerliche Registrierung in anderen Ländern:
Möglicherweise müssen Sie sich für die Umsatzsteuer in anderen EU-Ländern registrieren, insbesondere wenn Sie dort Schwellenwerte überschreiten oder produzieren und versenden.
- Zusammenfassende Meldungen: Für innergemeinschaftliche Lieferungen sind zusammenfassende Meldungen erforderlich (§ 18a UStG).
- Neue Meldepflichten ab 2024 (DAC7):
Etsy wird als Plattformbetreiber ab 2024 relevante Informationen an die Steuerbehörden melden, im Zuge der neuen Meldepflichten für digitale Plattformen.
3. Elektronische Dienstleistungen und Mini-One-Stop-Shop (MOSS)
- MOSS-Verfahren: Sie können die Umsatzsteuer für alle EU-Länder zentral in Deutschland melden und entrichten (§ 18j UStG).
4. Einkommensteuerliche Aspekte
- Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben: Einnahmen aus dem Verkauf der Produkte sind als Betriebseinnahmen zu erfassen (§ 2 Abs. 2 EStG), und die damit verbundenen Kosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG).
5. Buchführung und Dokumentation
- Aufzeichnungspflichten und Rechnungen: Alle Geschäftsvorfälle müssen ordnungsgemäß aufgezeichnet werden (§ 238 HGB, § 140 AO), und Rechnungen müssen den umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen entsprechen (§ 14 UStG).
- Nachweis der Steuerfreiheit für Exporte:
Eine gute Dokumentation ist wichtig, um den Nachweis der Steuerfreiheit für Exporte in Drittländer führen zu können.
6. Besonderheiten bei Print-on-Demand
- Lizenzgebühren: Falls Lizenzgebühren anfallen, sind diese steuerlich zu berücksichtigen.
Zusammenfassung
Die steuerlichen Aspekte beim Verkauf über Etsy sind vielschichtig. Die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung, Beachtung der Meldepflichten und sorgfältige Buchführung und Dokumentation sind essentiell. Die speziellen Regelungen von Etsy zur Umsatzsteuererhebung und -abführung sowie die kommenden Meldepflichten für digitale Plattformen sollten berücksichtigt werden. Eine gute Dokumentation ist entscheidend, insbesondere für den Nachweis von Exporten in Drittländer.
Ich hoffe, dass meine Antwort klar und hilfreich für Sie ist. Sollten Sie weitere Fragen haben oder etwas unklar geblieben sein, zögern Sie bitte nicht, mich erneut zu kontaktieren und Ihre Anliegen vorzubringen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen bestmöglich zu beantworten.
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Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Hannu Wegner, Steuerberater
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