steuerlicher Nachteil bei Grundbuchabsicherung
Hallo,
ich habe folgende Frage: Meine Eltern haben mir vor 13 Jahre ein Haus mit zwei vermieteten Parteien übertragen. Das Nießbrauchrecht mit den Mieteinnahmen liegt weiterhin bei meinen Eltern. In dem Notarvertrag wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot wie folgt festgelegt:
Die Erschienene verpflichtet sich den ihr übertragenen Grundbesitz ohne Zustimmung ihrer Eltern weder ganz noch teilweise zu veräußern oder zu belasten. Der Notar wies auf die Möglichkeit einer grundbuchlichen Absicherung dieser Verpflichtung hin. Die Vertragsschließenden verzichten hierauf.
Meine Frage ist: gibt es steuerliche Nachteile, falls im Nachgang eine grundbuchliche Absicherung erfolgt und gibt es steuerliche Nachteile, falls dieses zum Tragen kommen sollte, falls ich z.B. privatinsolvent wäre?