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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

steuerlicher Nachteil bei Grundbuchabsicherung

Hallo,

ich habe folgende Frage: Meine Eltern haben mir vor 13 Jahre ein Haus mit zwei vermieteten Parteien übertragen. Das Nießbrauchrecht mit den Mieteinnahmen liegt weiterhin bei meinen Eltern. In dem Notarvertrag wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot wie folgt festgelegt:
Die Erschienene verpflichtet sich den ihr übertragenen Grundbesitz ohne Zustimmung ihrer Eltern weder ganz noch teilweise zu veräußern oder zu belasten. Der Notar wies auf die Möglichkeit einer grundbuchlichen Absicherung dieser Verpflichtung hin. Die Vertragsschließenden verzichten hierauf.
Meine Frage ist: gibt es steuerliche Nachteile, falls im Nachgang eine grundbuchliche Absicherung erfolgt und gibt es steuerliche Nachteile, falls dieses zum Tragen kommen sollte, falls ich z.B. privatinsolvent wäre?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen,

nein, steuerliche Nachteile sehe ich hier nicht. Die Immobilie gehört Ihnen schon seit 13 Jahren und die Beschränkung wurde notariell beurkundet. Ein nachträglicher Eintrag im Grundbuch ändert hier aber nichts an der steuerlichen Behandlung. Ebenso würden bei einer Privatinsolvenz keine steuerlichen Folgen daraus erwachsen. Es entsteht weder ein neuer (geldwerter) VOrteil noch Nachteil für Sie. Die Beschränkung wird nur „nach außen sichtbar“ im Grundbuch eingetragen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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