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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Geldschenkung

Sehr geehrter Herr ………...,



mein Vater (84 Jahre) möchte mir einen Geldbetrag in Höhe von 170.000 Euro noch zu Lebzeiten schenken.

Diesen Geldbetrag, den er zu Hause in Bar deponiert hat, hat er im Laufe der Jahre
zusammen mit meiner Mutter (nunmehr schon verstorben) angespart.

Nun haben wir beide vor, diese Geld-Schenkung ordnungsgemäß beim Finanzamt zu melden.

Diesbezüglich ist mir bekannt, das bei Geld-Schenkungen von Eltern an Kinder der Freibetrag bei 400.000 Euro liegt.

Meine Frage dazu wäre:

Sobald die Meldung beim Finanzamt erfolgt ist, könnte ich den gesamten Geldbetrag
auf ein z.B. Tagesgeld-Konto einzahlen ?

Oder muss mein Vater zusätzlich die Herkunft des Geldes belegen?

Dies wäre nämlich so gut wie unmöglich, da mein Vater zum heutigen Zeitpunkt nur noch über seine aktuellsten Kontoauszüge verfügt (praktisch keine Belege als Nachweise mehr vorhanden sind).

Für Ihre Auskunft und Ratschläge wäre ich Ihnen sehr dankbar.



Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXXXXXXX

Steuerberater Knut Christiansen

Hallo!

Grundsätzlich muss die Schenkung nur gemeldet werden und es erfolgt dann in der Regel auch keine Nachfrage des Finanzamtes woher der Schenker das Vermögen hat.

SIe können also über das Geld verfügen, nachdem Ihnen dieses geschenkt wurde. Die Hausbank, bei der Sie einzahlen, könnte aber hier aufgrund von Geldwäschevorschriften nach der Herkunft fragen oder eine Meldung machen. Das sollten Sie im Vorfeld mit der Hausbank besprechen,

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne weitere kostenfreie Rückfragen u dem Thema ein.

Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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