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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Onlineplattformen neues Gesetz

Hallo, es gibt ab Januar 2023 ein neues Gesetz dass Ebay ( alle Onlineplattformen ) die privaten Nutzer beim Finanzamt melden müssen wenn sie jährlich über 2000€ einnehmen oder im Jahr 30 Pakete verkaufen.
Sollte man dadrüber kommen erwartet mich dann ein Bußgeld? Bin ja Rentner und mache keine Steuererklärung.
Was passiert dann? Strafe oder muss ich nur eine Steuererklärung machen und nachzahlen?
Hätte auch keine Belege über die Artikel die ich verkaufe weil ich u.a. geschenktes verkaufe. Wird das Finanzamt dann schätzen?
Was ist wenn das Finanzamt mich als gewerblich einstuft, bekomme ich dann eine Strafe?
Bitte verständlich erklären, danke.

MfG

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

es kommt darauf an, ob Sie hier nur private Sachen verkaufen und z.B. wegen der Auflösung einer Sammlung die Grenzen sprengen. Insofern wäre es wichtig, dass Sie genau aufzeichnen, woher die verkauften Sachen stammen (Geschenke: von wem zu welchem Anlass erhalten?). Sofern es nur der (Ab-)Verkauf privater Gegenstände ist, sind Sie ja nicht gewerblich und es wäre keine Strafe zu erwarten.

Sollten Sie aber nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht agieren, dann wären Sie verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Erklären Sie hier keine Einkünfte, so machen Sie sich zumindest der leichtfertigen Steuerhinterziehung schuldig. Sie wären zum einen verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und würden dann, wenn Sie die Erklärung verspätet abgeben, pro Monat der verspäteten Abgabe mind. 25,- EUR Verspätungszuschlag zahlen müssen. Weitere Strafen können auf Sie zukommen, wenn dadurch Steuern hinterzogen werden.

Wichtig für Sie wäre also darzulegen, dass Sie keinen Handel betreiben (An- und Verkauf von Gegenständen).

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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