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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Fahrtenbuch - Geschäftsfahrt oder nicht?

Ich habe seit bald 7 Jahren einen Geschäftswagen. Bislang immer mit Fahrtenbuch
Nun betreibe ich mein Gewerbe nur noch nebenberuflich und in 2012 sind daher keine Geschäftsfahrten angefallen.

Allerdings fahre ich meinen Sohn regelmäßig mit diesem Auto zu Übungseinsätzen einer Rettungshundestaffel.
Worüber ich eine Spendenbescheinigung erhalte pro gefahrenen km
Kann ich diese Fahrten als Geschäftsfahrt abrechnen?

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Da die betriebliche Nutzung Ihres PKW im Jahr 2012 durch die Umstellung Ihrer betrieblichen Tätigkeit unter 10 % gesunken ist, scheidet der PKW zwangsläufig aus dem Betriebsvermögen Ihres Unternehmens aus und wird zum Privatvermögen (R 4.3 Abs. 3 Satz 4 EStR 2008).

Somit können Sie die Fahrten zu den Übungseineinsätzen Ihres Sohnes nicht als Geschäftsfahrt abrechnen. Die Aufwendungen für diese Fahrten stellen vielmehr eine Sachspende dar. Da Sie über eine Spendenbescheinigung
Verfügen, können Sie diese Aufwendungen als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2012 geltend machen (§ 10 b EStG).


Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung

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