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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Rechnung als Privatperson ausstellen

Ich bin in Vollzeit als Softwareentwickler angestellt.

Wenn ich zusätzlich einen Nebenjob annehme, darf ich als Privatperson für die geleistete Arbeit eine Rechnung schreiben ohne das ich mir beim Finanzamt eine Steuernummer holen muss ?

Wenn ja bis zu welchem Rechnungsbetrag ist dies möglich ? Und muss ich die Steuer auf der Rechnung ausweisen ?

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Rechnung dürfen Sie austellen, wenn Sie umsatzsteuerlich ein \"Unternehmer\" sind, d.h. eine gewerbliche oder selbständige oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben.
Diese Tätigkeit müssen Sie beim Finanzamt anzeigen und erhalten in der Regel eine eigene Steuernummer dafür.

Wenn Sie mit \"Nebenjob\" eine abhängige Beschäftigung meinen, dann ist eine Rechnungsstellung unmöglich.

Als Unternehmer sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen abzuführen, sofern keine Steuerbefreiung vorliegt (Befreiungskatalog im Gesetz, für Softwareentwicklung ist keine Befreiung vorgesehen).
In diesem Fall müssen Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen. Ihre Umsätze müssen Sie zudem monatlich dem Finanzamt melden und zahlen.

Auf der anderen Seite können Sie für Leistungen, die Sie für Ihren unternehmerischen Bereich beziehen, auch die Vorsteuern aus den Eingangsrechnungen abziehen.

Die von Ihnen ausgewiesene Umsatzsteuer kann der Leistungsempfänger als Vorsteuer abziehen.

Sie können aber auch darauf \"verzichten\", die Umsatzsteuer abzuführen, wenn Sie die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet:

Wenn Sie in einem Jahr die Umsatzgrenze von EUR 17.500,- nicht überschreiten, dann können Sie die Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen und müssen damit die Umsatzsteuer nicht abführen. Der Leistungsempfänger hat aber keinen Vorsteuerabzug. Diese Umsatzgrenze muss für jedes Jahr gesondert geprüft werden. Überschreiten Sie diese Grenze, so müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen, abführen und beim Finanzamt monatlich anmelden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick geben.

Mit freundlichen Grüssen

P. Färber
StB

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StB Patrick Färber