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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Zinsen aus Unfallversicherung steuerpflichtig?

Sehr geehrte Damen und Herren,


von einer privaten Unfallversicherung habe ich eine Invaliditätsentschädigung erhalten. Der Gutachter hatte einen Invaliditätsgrad von 70% festgestellt, die Versicherung aber nur 30% der versicherten Summe ausbezahlt mit der Begründung, es handele sich hier um einen vorläufig festgestellter Grad der Invalidität, die endgültige Festsetzung sei einem abschließenden Gutachten drei Jahre nach dem Unfall vorbehalten. Dieses abschließende Gutachten hat den Invaliditätsgrad des ersten Gutachtens bestätigt und die noch ausstehenden 40% der versicherten Summe wurden ausbezahlt.
Gemäß den Vertragsbestimmungen wurden zusätzlich Zinsen für die 40% der zunächst zurückbehaltenen Versicherungssumme bezahlt, also vom Zeitpunkt der Vorlage des ersten Gutachtens bis zur endgültigen Auszahlung.

Hierzu habe ich folgende Fragen:
1) Muss ich die Zinsen versteuern und wenn ja unter welchem Punkt der Steuererklärung?
2) Nach allem, was ich gehört habe, sind auf die eigentliche Invaliditätsentschädigung keine Steuern zu entrichten. Ist das korrekt?

Vielen Dank für die Beantworung meiner Fragen!



Mit freundlichen Grüßen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung sind steuerfrei, soweit es sich um Schadenersatz für körperliche Beeinträchtigungen handelt (z.B. Schmerzensgeld, Invaliditätssumme). Die Steuerfreiheit der Leistungen umfasst auch die Zinsen, d.h. wenn die Leistung als Schadensersatz für eine körperliche Beeinträchtigung bezahlt wird, sind auch die Zinsen steuerfrei.

Wird mit der Leistung ein Erwerbsschaden z.B. für Lohneinkünfte ausgeglichen, da liegen steuerpflichtige Einnahmen vor, die auch die Steuerpflicht der Zinsen erfasst. Diese Entschädigung wird aber dann ermässigt besteuert. Dasselbe gilt für die Zinsen.

Umfasst die Leistung sowohl Schadensersatz als auch den Erwerbsschaden, dann muss eine Aufteilung in steuerfrei und steuerpflichtig ggf. im Wege einer sachgerechten Schätzung erfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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