Zweitwohnsitz bei Eltern wegen Dienstwagen?
Januar 28, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Hallo,
meine Freundin und ich haben heute jeweils eine eigene Wohnung und führen derzeit zwei unterschiedliche Haushalte. Dieses Jahr möchten wir nun heiraten und uns daher für eine gemeinsame Wohnung, nämlich ihre Wohnung, entscheiden. Ich werde meine Wohnung aufgeben und natürlich bei meiner Frau einziehen.
Daraus wird sich für mich ein Arbeitsweg von ca 150 km ergeben. Ich besitze einen Dienstwagen, den ich auch privat nutzen kann. Der aus dem Arbeitsweg resultierende Geldwerte Vorteil (momentan bei nur 12 km Anfahrt sehr erträglich), würde daher aufgrund der deutlich erhöhten Anfahrtsentfernung ins Unermessliche steigen.
Nun ist es so, dass meine Eltern in einer Mietwohnung in der Nähe meines Arbeitsplatzes wohnen.
Gibt es daher vielleicht die Möglichkeit bei meinen Eltern den Erstwohnsitz oder den Zweitwohnsitz anzumelden und auf diese Art und Weise den Anfahrtsweg und den sich daraus ergebenden Geldwerten Vorteil zu reduzieren? Muss es bei den Eltern dann der Erstwohnsitz sein oder genügt dort auch die Anmeldung des Zweitwohnsitzes?
Müsste bei meinen Eltern durch die Anmeldung eines Erst- bzw. Zweitwohnsitzes durch mich irgendetwas in der Steuererklärung berücksichtigt werden?
Was wäre die eleganteste legale Möglichkeit den Geldwerten Vorteil bei tatsächlicher Entfernung von 150 km zwischen Lebensmittelpunkt und Arbeitsstelle zu verkleinern?
Für Ihre Antworten besten Dank im Voraus
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ständig einen Firmenfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt auch zur privaten Nutzung, so ist geldwerter Vorteil nach §8 Abs. 2 EStG zu erfassen. Der legale Weg für Minderung der Entfernung von 150 km ist die Abgrenzung der Nutzung des Firmenfahrzeugs.
Wenn Sie bei Ihren Eltern eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhalten, kann eine doppelte Haushaltsführung in Betracht kommen. Wenn Sie regelmäßig mit dem Firmenwagen von der Zweitwohnung am Beschäftigungsort zu Ihrer Arbeitsstätte fahren, wird bei pauschaler Ermittlung des geldwerten Vorteils für diese Fahrten mit 0,03 % - Regelung errechnet. Für eine wöchentliche Familienheimfahrt, für die der Werbungskostenabzug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zugelassen wäre, wird kein geldwerter Vorteil angesetzt (§ 8 Abs. 2 S. 5 EStG). Entsprechend wird der Werbungskosten bzgl. dieser wöchentlichen Familienheimfahrt nicht berücksichtigt. Für die weiteren Familienheimfahrten je Woche (mehr als eine Familienfahrt je Woche) wird 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungs-Km angesetzt.
Wenn Ihnen Ihre Eltern die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, ist dieser Sachverhalt in der Einkommensteuererklärung ihrer Eltern nicht zu berücksichtigen. Werden sie Ihnen die Zweitwohnung vermieten, sind grundsätzlich bei einer Überschusserzielungsabsicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
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