Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

AG Vorstand Sozialversicherung KV

Hallo,
ich bin alleiniger Vorstand einer AG.
Ich würde gerne meine Söhne in den Vorstand aufnehmen, weniger arbeiten und mein Gehalt aufteilen. Die neue Struktur sähe wie folgt aus:
Ich: 54% Anteile an der AG, Gehalt = EUR 50.000 p.a.
Sohn 1: 7% Anteile an der AG, Gehalt = EUR 30.000 p.a.
Sohn 2: 39% Anteile an der AG, Gehalt = EUR 30.000 p.a.

Als AG Vorstand bezahle ich keine Sozialversicherung (ALV, RV). Ich bin privat krankenversichert
Sohn 1 & Sohn 2 sind Studenten. Sohn 1 ist gesetzlich versichert, Sohn 2 privat.

Fragen:
Ich: Würde ich in die gesetzliche Krankenversicherung fallen, wenn mein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze läge?

Söhne:
Welche Sozialabgaben würden anfallen (Art, nicht Höhe)
Welche Optionen bestehen hinsichtlich der Krankenversicherung? (privat/gesetzlich)

Söhne mit Komplikation Ausland:
Sohn 1 wird eventuell in Australien studieren. Die Vorstandstätigkeit kann er auch von dort aus ausüben.
Wäre er in DE trotzdem krankenversicherungspflichtig?

Im Gesetz heißt es
"Zur Kranken- und Pflegeversicherung besteht zwar grundsätzlich Versicherungspflicht.
"Grundsätzlich" bedeutet es gibt Ausnahmen!

Danke und BG

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne folgende Erstauskunft erteilen möchte.

Sie sind aufgrund Ihrer Mehrheitsbeteiligung in der AG sowie der Vorstandstätigkeit weiterhin sozialversicherungsfrei und könnten daher weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben. Das ist unabhängig vom Verdienst, da Sie weiterhin als hauptberuflich selbständig gelten würden.

Sohn 2 unterliegt mit den 30.000 EUR Gehalt und als Vorstand der AG lediglich der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstände eine AG frei. Eine private KV wäre nicht möglich, da er unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdient. Er müsste sich dann allerdings bei einer Tätigkeit im Ausland dort krankenversichern bzw. versichert werden. Es gilt das so genannte Territoritalprinzip: Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich in dem Land versichert, in dem er seine Beschäftigung ausübt.

Sohn 1: siehe Sohn 2: es besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV/PV. Eine PKV ist nicht möglich, da er zu wenig verdient. Er müsste jährlich mehr als 64.350 EUR verdienen, um in die PKV wechseln zu können.

Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur als erste Einschätzung dient.

Sollten Sie eine Rückfrage haben, melden Sie sich gerne.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil