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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

ausländisches Einkommen in Deutschland versteuern?

Hallo,
Ich lebe in Deutschland und fange ab dem 01.02.2013 eine Arbeit für eine Firma auf Zypern ( Nord-Zypern )an .
Ich werde diese Arbeit größtenteils von Deutschland aus managen.Da mein Einkommen auf mein deutsches Konto überwiesen wird.
Meine Frage: Wie versteuere ich diese ausländischen Einkünfte in Deutschland?
Ich war bis vor kurzem noch Arbeitslos und davor im Mutterschutz. Vor dieser Zeit brauchte ich mir nur eine Lohnsteuerkarte zu besorgen und diese meinem Arbeitgeber zu geben. Aber seit 2011 hat sich dies geändert.
Mein Arbeitgeber sitzt auf Zypern. Ich muss mein Einkommen also selber versteuern, sowie Krankenkasse und Rentenversicherung selber beantragen.
Wie sind die Schritte dafür?
Ich habe Sorge etwas zu vergessen oder gar es falsch anzufangen.
Vielen Dank!

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ihrer Sachverhaltsschilderung zufolge gehe ich davon aus, dass Sie eine unselbständige Tätigkeit bei einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz, Betriebsstätte oder ständigen Vertreter in Deutschland) aufnehmen werden.

Da Sie in Deutschland ansässig sind und Ihr Tätigkeitsort in Deutschland liegt, hat Deutschland das Besteuerungsrecht auf die Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit.

Für Vergütung aus unselbständiger Tätigkeit ist die Lohnsteuer nach steuerlichen Vorschriften abzuführen. Der ausländische Arbeitgeber kann jedoch Bruttogehalt auszahlen und keine Lohnsteuer für in Deutschland tätigen Arbeitnehmer einzubehalten und abzuführen. In diesem Fall müssen inländische Arbeitnehmer selbst Einkommensteuervorauszahlungen an zuständiges Finanzamt entrichten. Sie sollen Ihr zuständiges Finanzamt von der Aufnahme dieser Tätigkeit mitteilen. Ihr Finanzamt wird dann die Vorauszahlungen festsetzen.

Im Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge können Sie mit Ihrem ausländischen Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie die Pflicht zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages für den Arbeitgeber übernehmen. In diesem Fall steht Ihnen ein Anspruch auf Auszahlung des von Ihrem Arbeitgeber zu tragenden Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu. In diesen Fällen haben Sie auch weitergehenden Pflichten (Melde- und Aufzeichnungs- und Abführenspflichten an die Einzugsstelle) zu erfüllen. Ihr Arbeitgeber hat in diesem Fall den zuständigen Träger (Einzugsstelle) in Deutschland über diese Vereinbarung zu unterrichten.

Ich hoffen, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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Dr. Yanqiong Bolik

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