Vorsteuerabgrenzung Vertragskonstellation MABV und VOB Vertrag in einem Gebäude
Situation
ein Wohngebäude wurde durch Investor aufgeteilt in Wohneingentum. Das Dach ist zunächst nicht ausgebaut,
Mit den neuen Wohnungseigentümern wurden Verträge über die Sanierung Ihres Sonder - und des Gemeinschaftseigentums nach VOB geschlossen, der Vertrag über den Grunderwerb wurde direkt mit dem aufteilenden Investor abgeschlossen,
Für den Bauvertrag fällt umsatzsteuer an,
Der Erwerbsvertrag ist als Grunderwerb umsatzsteuerfrei.
Investor und Bauträger sind Unterschiedliche Personen und Gesellschaften
Jetzt kauft der Bauunternehmer (ich) dem Investor den Dachgeschossrohling ab, will ausbauen und wieder verkaufen.
Frage:
1. Ist es zulässig hier auch gesonderten Werksvertrag und Bauvertrag abzuschließen? Oder ist es als einheitliches Vertragswerk entsprechend der MABV umsatzsteuerfrei? Wenn 2 Verträge möclich- wie würde denn Grunderwerb und Bau kosten- und vertragsmäßig aufgeteilt werden?
2. In der Kostenberechnung für die darunterliegenden Wohnungen war ja das Dach mit kalkuliert. Dafür ist ja auch Umsatzsteuer im Bauvertrag ausgewiesen. Darf ich die Vorsteuer ziehen, wo ich einerseits von den Verträgen darunter Umsatzsteuer auf diesen Leistungsteil anfällt, im Bereich des späteren Dacherkäufers es aber eine (im Falle eines MABV Vertrages) umsatzsteuerfreie Leistung ist, für die ja dann logischerweise auch keine Vorsteuer gezogen werden dürfte? Dürfte z.B. für die Dachhaut Umsatzsteuer gezogen werden, weil in den Verträgen darunter ja dafür Umsatzsteuer ausgewiesen worden war und weil im Falle des NICHT ausbaues dieses Bauteil trotzdem errichtet werden hätte müssen?
Andererseits ist es aber auch Teil des MABV Vertrages, für den keine UMsatzsteuer gezogen , aber auch keine berechnet werden würde.
Bitte um Erläuterungen hinsichtlich der Vorsteuer und im weiteren hinsichlich des zu empfehlenden Vertrages entsprechend obiger Erläuterungen.