MwSt. bei Prepaid Guthaben
Mai 29, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Thomas Textoris
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit nunmehr 3 Monaten vertreibe ich Telefon Prepaid Guthaben und SIM Karten aus dem Ausland. Diese kaufe ich im Ausland ein in Landeswährung und verkaufe diese mit einem Zuschlag für Fracht und Service an Kunden in Europa weiter, die in das Land reisen möchten.
Bei meinen Mitbewerbern habe ich gesehen, das diese selben Produkte ohne Umsatzsteuer verkaufen. Nun frage ich mich ob ich ebenfalls ohne MwSt. verkaufen kann oder irgendwann Schwierigkeiten bei einer Steuerprüfung erhalte.
Sehr geehrter Fragesteller,
Im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.
Mit dem Verkauf von ausländischen Prepaid Guthaben und SIM Karten erbringen Sie in Deutschland steuerbare und steuerpflichtige Lieferungen (1 (1) Nr.1 UStG. Eine Steuerbefreiung kann hier nicht in Betracht kommen.
Eine gewisse Sonderstellung nimmt der Vertrieb von deutschen Prepaidkarten in Deutschland ein. Der Verkauf von Karten durch die Zwischenhändler führt zu keinen Umsätzen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, da kein Leistungsaustausch vorliegt. Beim Händler liegt ein durchlaufender Posten vor der nicht zum Entgelt gehört. Umsatzsteuer ist hierauf nicht auszuweisen.
Die Umsatzsteuer entsteht erst durch das Abtelefonieren. In der Regel kann man als Kunde, von den Anbietern, eine entsprechende Rechnung mit Umsatzsteuer anfordern.
Der Händler erhält vom Telekommunikationsanbieter eine Provision, die in der Regel steuerbefreit ist (4 Nr. 8 d UStG).
Eine steuerbefreiter Verkauf der ausländischen Karten kommt bei Ihnen grundsätzlich nicht in Betracht. Die vorgenannte Lösung ist nur auf den Vertrieb von inländischen Karten anwendbar. Zudem verkaufen Sie, lt. Ihrer Schilderung, die Karten nicht in fremden Namen und auf fremde Rechnung. Das wäre nur der Fall wenn Sie als Zwischenhändler auftreten (s.o.).
Eine Steuerbefreiung könnte nur in Betracht kommen wenn Sie die Telefonkarten an ausländische Unternehmer (in der EU) für deren Unternehmern liefern (6 a UStG).
Unabhängig ob Ihr Kunde Unternehmer ist, kann eine steuerfreie Lieferung vorliegen, wenn Sie die Karten ins Drittland liefern (6 UStG).
Leider ist Ihren Angaben nicht zu entnehmen, ob eine der beiden vorgenannten Möglichkeiten auf Sie zutrifft. Bitte beachten Sie das dann ggf. weitere Voraussetzungen und Nachweise (z.B. USt-ID Nr.) vorliegen müssen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Textoris
Steuerberater
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