Differenzbesteuerung - Einkäufe auf Flohmärkten
Ich baue gerade einen Onlineshop für gebrauchte LP/CD/DVD auf. Ware beziehe ich bisher ausschließlich von Privatpersonen. somit habe ich steuerlich für die Differenzbesteuerung optiert. Da es sich bei den Einkäufen nur um Kleinstbeträge (in der Rgel bis 100 EUR) handelt, werde ich die Gesamtsummenbildung (Verkäufe abzgl Einkäufe)
zur Ermittlung der Umsatzsteuer zur Anwendung bringen.
Ca. 30 % der Einkäufe tätige ich auf Flohmärkten, wo ja keinerlei Quittungen ausgestellt werden. Bei Nachfragen wird man ja nur "blöd" angeschaut und Versuche, Unterschriften oder Namen/Adressen zu bekommen laufen immer ins Leere.
Akzeptiert das FA es, wenn ich hierfür Eigenbelege schreibe (Flohmarkt-Adresse, Datum, gekaufte Artikel sowie Preis/artikel?) oder ist das bei 30% nicht zulässig?