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Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf Waren bei Umsatzsteuerbefreiung bei Blindheit UStG Paragraph 4 Absatz 1

Ich habe ein Unternehmen und bin aufgrund meiner Blindheit nach Umsatzsteuergesetz §4 Absatz 19 von der Umsatzsteuer befreit.
Wie verhält es sich nun, wenn ich mein Geschäft in den Warenhandel für Geschäfts- und Endkunden ausdehne?

Folgendes fiktives Beispiel:

Ich beziehe bei einem Lieferanten einen Drucker und bezahle € 119 (€ 100 + € 19 Umsatzsteuer). Ich schlage € 1 auf den Preis auf.

Was passiert nun, wie sähe die Rechnung an einen Kunden aus?

- Ich weise auf der Rechnung für den Drucker keine Umsatzsteuer aus und einen Preis von € 120. Für einen Geschäftskunden geht die Vorsteuerabzugsfähigkeit auf das Produkt verloren.

Oder:

- Ich weise nur meine persönliche Dienstleistung als umsatzsteuerbefreit aus, jedoch den Drucker ganz gewöhnlich mit 19% Umsatzsteuer, also € 101 + 19% = € 120,19 zu zahlender Betrag.

Oder:

- Es verhält sich möglicherweise so, dass ich vielleicht beim Einkauf auf das Produkt die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekomme und ich den Drucker ohne weitere Umsatzsteuer verkaufe?
Also, € 119 beim Einkauf bezahle, € 19 vom Finanzamt erstattet bekomme, und auf der Rechnung den Drucker umsatzsteuerbefreit für € 101 verkaufe?

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Sie führen im Rahmen Ihres Unternehmens Lieferungen oder sonstige Leistungen aus, die nach § 4 Nr. 19 a UStG von der Umsatzsteuer befreit
sind. Daher können Sie die Umsatzsteuer, die Ihnen Ihre Lieferanten berechnen (z.B. die 19,00 EUR für den gekauften Drucker), nicht als Vorsteuer geltend machen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Diese Umsatzsteuer ist somit für Sie eine Betriebsausgabe (§ 9b Abs. 1 EStG) . Der Wareneinsatz für den gekauften Drucker beträgt somit 119,00 EUR. Sie verkauften den Drucker an Ihren Kunden. In der Rechnungen an Ihren Kunden weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Der Rechnungsbetrag lautet auf 120,00 EUR.


Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater

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Experte für Mehrwertsteuer

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges