Überbrückungshilfe III Fixkosten brutto oder netto?
Juli 27, 2021 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Wenn man bei der Überbrückungshilfe III bei den Fixkosten die Miete angibt, muss man die Brutto- oder Nettomiete angeben?
Was ist mit den übrigen Kosten, Brutto- oder Netto?
Wie beantragt man die Ü III, wenn man keinen Steuerberater findet, der dies tun würde?
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zur Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskünfte erteilen.
Förderfähig sind sowohl die Kaltmiete als auch die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Elektrizität. Sollte in der Miete Umsatzsteuer enthalten sind, so ist diese nicht anzusetzen, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (diese Umsatzsteuer also vom Finanzamt erstattet/angerechnet bekommen). Gleiches zur Umsatzsteuer gilt auch für die übrigen Fixkosten (siehe 2.4 der FAQ´s zur Überbrückungshilfe III: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html)
Die Antragstellung kann nicht nur über Steuerberater, sondern auch über Rechtsanwälte erfolgen. Hier könnten Sie die unter 3.2 in den FAQ´s verlinkten Suchdienste bemühen, um einen prüfenden Dritten zu suchen:
Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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