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Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Lieferung ins vereinigte Königreich - von ebay oder amazon einbehaltene UK Mehrwersteuer

Ich bin Einzelunternehmer (EÜR) und verkaufe u.a. in das vereinigte Königreich. Mit dem Brexit fallen die bisherigen Umsatzsschwellen bzgl. dt. Mehrwertsteuer weg und die Lieferungen werden als Ausfuhrlieferungen ohne dt. Mehrwertsteuer behandelt.

Seitens der Plattformen ebay / amazon wird die UK Mehrwersteuer vom Kaufpreis bereits bei Bezahlung abgezogen und an die britischen Steuerbehörden abgeführt.

Wie ist dieses Szenario in der EÜR / UStVA darzustellen?

Beispiel: Ein Artikel wird für 22 GBP verkauft und die Plattform führt 3,51 GBP an die UK Steuerbehörden ab (Rest: 18,49 GBP).

Variante 1: Ich stelle eine Einnahme von 22 GBP und eine Ausgabe von 3,51 GBP dar.
Variante 2: Ich stelle eine Einnahme von 18,49 GBP dar.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage beantworte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Grundsätzlich müssen Sie zunächst eine Einnahme von 22 GBP erfassen und dann als zweite Buchung den Aufwand (ausländische Steuern). In der EÜR kommt dann natürlich per Saldo ein Ertrag von 18,49 GBP heraus. Wichtig ist aber, dass die Bruttoeinnahme erfasst wird, damit das klar nachvollzogen werden kann und zu Ihren Belegen passt.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.


Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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