Zahlung der Grunderwerbsteuer für Pachtgrundstück
Mai 12, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Wochenendhaus in einem Wochenendhausgebiet bei Celle (Niedersachsen) am 03.08.2012 zum Preis von Euro 25.000,- auf Pachtland erworben. Den Pachtvertrag (keine Erbpacht) für das Grundstück übernahm ich vom vorherigen Eigentümer des Hauses, der noch 24 Jahre läuft. Das Finanzamt Celle schickt mir nun einen Grunderwerbsteuerbescheid über Euro 1.125,-.
Meine Frage:
Muss ich die Steuer für ein normales Pachtgrundstück bezahlen, denn ich habe ja nur das Haus gekauft oder soll ich Widerspruch einlegen?
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Wie ich Ihrer Schilderung entnehmen kann, haben Sie das Wochenendhaus erworben. Der Grund und Boden, auf dem das Wochenendhaus steht, haben Sie gepachtet. Es liegt somit ein Gebäude auf fremden Grund und Boden vor.
Für dem Kauf des Gebäudes auf fremden Grund und Boden ist Grunderwerbsteuer zu entrichten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG). Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis des Gebäudes in Höhe von 25.000,00 EUR. Der Grunderwerbsteuersatz in Niedersachsen beträgt 4,5 % (§ 11 Abs. 1 GrEStG). Somit ergibt sich eine Grunderwerbsteuer von 1.125,00 EUR (= 4,5 % von 25.000,00 EUR).
Da die Finanzverwaltung die Grunderwerbsteuer für den Kauf Ihres Wochenendhauses korrekt ermittelt hat, wäre ein Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid erfolglos.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
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