Verkauf einer von den Eltern überlassenen Immobilie -teilweise unentgeltlich-
April 28, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von Peter Lipp
Hallo,
2011 wurde die Immobilie von den Eltern auf den Sohn übertragen.
Der Überlassungsvertrag definierte den Wert mit 215 TEUR für das Gebäude und 65 TEUR für das Grundstück. Weiter wurde definiert, dass das Grundstück ohne Gegenleistung als Vorwegerbe, das Gebäude gegen Zahlung von 215 TEUR überlassen wurde.
Verkauf findet in 2014 für erwartete 295 TEUR statt.
Berechnet sich der Veräußerungsgewinn auf 295 TEUR abzüglich 280 TEUR oder abzüglich 215 TEUR? (Anrechnung AfA, sowie Nebenkosten von An- und Verkauf ausgenommen).
Sehr geehrter Ratsuchender,
bezüglich der im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragenen Grundstücksteile treten Sie in Einzelrechtsnachfolge des Vorbesitzers. D.h. die unentgeltliche Übertragung ist kein Anschaffungsvorgang. Insofern das Anschaffungsdatum des Vorbesitzers ausserhalb der 10 Jahresfrist liegt, fallen dafür keine Steuern an.
Somit berechnet sich der Veräusserungsgewinn aus dem anteilig zu ermittelnden Verkaufserlös von 295 TEUR und den Anschaffungskosten von 215 TEUR. Der Verkaufserlös kann anhand der Verkehrswerte des Grund und Bodens und des Gebäudes aufteteilt werden. Also bspw. qm x Bodenrichtwert für das Grundstück. Diesen Wert dann von den 295 TEUR abgezogen ergibt den Verkaufserlös des Gebäudes.
Noch zwei Hinweise zu dieser Gestaltung:
- die festgelegten Werte im Übergabevertrag sollten den Verkehrswerten entsprechen. D.h. die Werte von 215 TEUR und 65 TEUR müssen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
- selbstgenutzte Immobilien unterliegen nicht der Spekulationsbesteuerung.
Ich hoffe, Ihre Frage damit hinreichend beantwortet zu haben, stehe für Rückfragen aber gerne zur Verfügung.
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