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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Fällt Grunderwerbsteuer bei Erwerv von GBR-Anteilen an?

Guten Tag,

mein Freund (C) und ich (D) wollen uns in eine GBR einkaufen.
Situation:
Mehrfamilienhaus zur Zeit Inhaber A&B GBR (A&B sind verheiratet) Eigentumsverhältnis A=2/3 und B= 1/3
C ist Sohn von B
C und D kaufen sich in GBR ein (1/3 vom Gesamten je zur Hälfte).
Neue Eigentumsverhältnisse A=4/9 B=2/9 C&D zusemmen 3/9

Meine Frage nun: Fällt für D, da keinerlei Verwandheitsgrad, Grunderwerbsteuer an?

Ich habe gehört, dass dieses nur anfällt wenn mehr als 95% der Anteile erworben werden?!

Vielen Dank für eine Zeitnahe Rückmeldung

Peter Lipp

Sehr geehrte Mandantschaft,
nach der vorliegenden Konstellation werden 33 % der Anteile übertragen. Nach $ 1 Absatz 2a Grunderwerbsteuergesetz liegt ein steuerbarer Vorgang nur bei einer Übertragung von mehr als 95 % vor. Allerdings ist dabei ein 5 Jahreszeitraum zu beachten. Sind in diesem keine weiteren Übertragungen erfolgt, besteht keine Grunderwerbsteuerpflicht.

fadeout
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Experte für Immobilienbesteuerung

Peter Lipp

Peter Lipp

Bad Nauheim

Diplom-Betriebswirt (FH), CIA

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