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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

UG Gründung zum immobilienkauf

Mach es Sinn, für den Kauf einer vermieteten Wohnung eine UG zu gründen?
Wie sind die steuerlichen Vorteile /Nachteile im Vergleich dazu, die gleiche Immobilie mit einer 100% Fremdfinanzierung (Bank) privat zu kaufen? Gibt es steuerliche Vorteile, wenn ich quasi meiner GmbH das Darlehen gebe, um die Immobilie zu kaufen, und die GmbH bezahlt an mich die Zinsen?

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Der Vorteil die Immobilie durch die UG oder die GmbH kaufen zu lassen, ist klar die Haftungsbeschränkung. Die Gesellschaften haften jeweils mit Ihrem Vermögen, darüber hinaus haften im Regelfall die Gesellschafter nicht.

Der Nachteil ist, dass die Immobilie für immer steuerverhaftet ist. D.h. nicht nur die laufenden Gewinne sondern der bei einer Veräußerung entstehende Gewinn ist steuerpflichtig. Die UG oder die GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer und es ergeben sich Buchführungspflichten nach den Handelsgesetzbuch.

Die Gewinne der UG oder GmbH können nur durch Gehaltszahlungen oder Gewinnausschüttung Ihnen zufließen. Bei der UG ist zu beachten, dass ein Teil der Gewinne in die Gewinnrücklagen einzustellen ist. Gehaltszahlungen unterliegen Ihrem persönlichen Steuersatz und Gewinnausschüttung der Kapitalertragsteuer.

Geben Sie der UG oder der GmbH ein Darlehen unterliegen die Zinsen Ihrem persönlichen Steuersatz.

Mit einer reinen im Privatvermögen gehaltenen Immobilie erzielen Sie regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, hierfür ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erforderlich. Die Einkünfte unterliegen Ihrem persönlichen Steuersatz. Der Vorteil ist, dass die Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei veräußert werden kann.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

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Wirtschaftsprüfer André Hintz