Immobilie Fremdfinanzieren
März 10, 2013 | 60,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Ich würde gerne verstehen, warum der Kauf einer Immobilie mit Fremdfinanzierung bei hohem Steuersatz so viel besser ist, als die "Barzahlung". stimmt die im pdf dargestellte Rechnung?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie auch, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.
Die in Pdf dargestellten Berechnungen sind nicht vergleichbar: Aus der Berechnung für Variante 1 ergibt sich eine auf einen Monat unterberechnete Liquidität, wobei ein Fälligkeitsdarlehen bei der Finanzierung unterstellt wird. Bei der Berechnung für Veriante 2 handelt es sich um das Netto-Einommen aus der Vermietung. Um eine entsprechende Liquidität zu ermitteln, muss die Abschreibungsbetrag hinzugerechnet. Gemäß Ihren Planzahlen ergibt sich eine Liquidität bei Variante 2 i.H.v. 933,67 EUR.
Nach Ihren Planzahlen ergibt sich die Vorteile bei Variante 1 wegen der günstigen Fremdfinanzierung: Sie können praktisch den Betrag mit niedriegerem Zinssatz leihen und zu einem höheren Zinssatz anlegen. Für die Kredite sind monatlich Zinsen i.H.v. 493 EUR zu zahlen. Aus der Kapitaleinlage erhalten Sie jedoch einen monatlichen Zinsertrag i.H.v. 885,41 EUR. Hier ergibt sich schon einen Zinseinnahmeüberschuss vor der Berücksichtigung der Steuern. Die Kreditzinsen mindert das zu versteuernde Einkommen mit Ihrem tariflichen Steuersatz von 42%, während die Zinserträge der Abgeltungssteuer unterliegen. Dadurch ergibt sich noch ein Vorteil des Steuersatzes bei Abgeltungssteuer.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
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