Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Grunderwerbssteuerpflicht bei Ankauf eines zum Teil im Eigentum stehenden Grundstückes!

Meine Lebensgefährtin kaufen von einer Gründstückgemeinschaft (4 Eigentümer bestehend aus meinem Vater, meinem Bruder, meiner Schwester und mir) ein Grundstück einschließlich Gebäude.

Wie gerade bereits erwähnt bin ich zu einem Viertel Miteigentümer des zu erwerbenden Grundstücks/Gebäude.

Der im Vertrag festgehaltenen Kaufpreis beläuft sich auf 235.000 €.

Soweit, sogut!

Die Frage: BIN ich als alter (mit einem 1/4 Anteil) und neuer (mit einem 1/2 Anteil) Eigentümer Grunderwerbssteuerpflichtig?

Die Aussagen von meines Steuerberaters und Notars sind da Leider unterschiedlich!

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


§ 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG besagt: "Geht ein Grundstück von einer Gesamthand in das Miteigentum mehrerer an der Gesamthand beteiligter Personen über, so wird die Steuer nicht erhoben, soweit der Bruchteil, den der einzelne Erwerber erhält, dem Anteil entspricht, zu dem er am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist." (Ihr Anteil vorher: 25%, Ihr Anteil nachher: 50%).
§ 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG besagt, dass dies auch gilt bei einem Übergang von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand, wie in Ihrem Fall.

Des Weiteren ist der Erwerb eines Grundstückes durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind, von der Besteuerung ausgeschlossen (§ 3 Nr. 6 GrEStG).

Somit steuerfrei gem. § 6 Abs. 1 .V.m. Abs. 3 GrEStG 25% (bisheriger eigener Anteil) und gem. § 3 Nr. 6 GrEStG 25% (bisheriger Anteil Vater) = gesamt 50% steuerfrei, zu 50% ist der Erwerb für Sie steuerpflichtig.

In Zahlen: Bemessungsgrundlage 235.000 € x Ihr Anteil 50% = 117.500 € x z.B. 5% GrESt = 5.875 €, davon 50% steuerfrei = 2.937,50 €, 50% steuerpflichtig = 2.937,50 €.
Es wird bei Ihnen praktisch nur Ihr Erwerb der Anteile Ihrer Geschwister besteuert.



Ich hoffe, Ihnen einen kurzen Überblick über die steuerliche Sachlage habe geben können. Um jedoch eine umfassende und konkretere Aussage treffen zu können, werden auf jeden Fall noch detaillierte Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse benötigt.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
-Steuerberater-

stb-becker@arcor.de

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Experte für Immobilienbesteuerung

StB Steffen Becker

StB Steffen Becker

Dillenburg

Kanzleiinformation:

Steffen Becker,
Steuerberater,
Hainstraße 39,
35684 Dillenburg-Frohnhausen,

Tel.: 02771/814268,
Fax: 02771/814271,
E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, www.stbk-hessen.de.

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
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HDI Platz 1
30659 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

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