Vermietung ein Teils des Eigentumshauses - Nebenkosten
Dezember 15, 2014 | 40,00 EUR | beantwortet von Tobias Heinrich
Ich und meine Frau besitzen und wohnen unsere Haus. Wir sind beide Eigentümer des ganzes Haus. Wir wollten 2 Zimmern des Hauses untervermieten.
1 Tema
Wäre’s möglich dass nur meine Frau die Zimmern vermieten?
Sodass die Erträge aus der Vermietung nur in ihre steuerliche Situation gerechnet werden sollen.
Oder müssen wir beide zusammen die Wohnung vermieten
2 Tema
Es ist uns nicht möglich die Nebenkosten für die vermieteten Zimmer separat abzurechnen. Daher würden wir die Wohnung warm vermieten.
Wie werden die Nebenkosten vom Finanzamt betrachtet?
Muss man Steuer nur auf die Kaltmiete zahlen?
Sollte man daher die beide Beträge (Kalt- und Warmmiete) im Mietvertrag explicit unterscheiden?
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
1. Thema: Person des Vermieters: Sofern Sie sich einig sind, wer vermietet, kann jeder in dem Rahmen seines Eigentums (üblicherweise 50%) als Vermieter auftreten. Soweit Also die beiden Zimmer (mit anteiligen Gemeinschaftsbereichen) nicht über 50% der Wohnfläche ausmachen, kann Ihre Frau alleine als Vermieter auftreten.
2. Thema: Abrechnung von Nebenkosten: Zu versteuern sind Ihre Einnahmen (Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlungen, Nebenkostenabrechnungen, nebenkostenpauschale) abzüglich Ihrer Ausgaben (anteilige Nebenkosten, etc.).
Es steht Ihnen grundsätzlich frei eine Nebenkostenpauschale zu vereinbaren. Sie müssen jedoch dem Finanzamt glaubhaft machen, in welcher Höhe tatsächlich Nebenkosten auf dieses 2 Zimmer (nebst anteiligen Gemeinschaftsbereichen) entfallen, um diese Kosten wiederum als Werbungskosten anzusetzen. Da jedoch üblicherweise nach Quadratmetern oder Köpfen abgerechnet wird, sollte dies doch machbar sein.
Alternative: Oftmals wird bei der Steuererklärung nur die Kaltmiete angegeben und im Gegenzug kein Werbungskostenabzug der Nebenkosten vorgenommen. In einem solchen Fall müssten aber die Nebenkosten tatsächlich mit den Mietern abgerechnet werden. Außerdem muss das Finanzamt ausdrücklich auf dieses Vorgehen hingewiesen werden, falls dort Einwände bestehen.
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Es empfiehlt sich in solchen Situationen zumindest das erste Jahr von einem Steuerberater anfertigen zu lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heinrich
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