Grundstückverkauf in Ecuador - Steuern in Deutschland?
Februar 1, 2015 | 40,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Meine Frau und ich besitzen ein Grundstück in Ecuador, das wir verkaufen möchten und dessen Verkaufspreis wir nach Deutschland transferieren wollen. Wir sind uns unsicher, ob 1) dieser Verkauf als solches steuerrechtlich in Deutschland relevant ist und 2) ob es der Transfer des Geldes von Ecuador nach Deutschland wäre. In Ecuador selber werden für den Geldtransfer 5 % Steuern anfallen.
Vielleich noch ein paar Zusatzinformationen: meine Frau ist gebürtige Ecuadorianerin, aber bereits seit über 20 Jahren wohnhaft in Deutschland. Wir besitzen gemeinsam das Grundstück seit 1997. Der Wert des Grundstücks ist in der Zeit stark gestiegen. Das Grundstück ist unbenutzt und nicht weitervermietet oder ähnliches, das heißt es wurden bisher keine Einnahmen erzielt. In Ecuador haben wir für das Grundstück die dortigen Grundsteuer bezahlt.
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Basis Ihrer Angaben kann ich wie folgt antworten:
1) Sie sind mit Ihrem Wohnsitz in DE zunächst unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. mit Ihrem sog. Welteinkommen.
Nach deutschem Steuerrecht ist aber der Verkauf eines Grundstücks, welches nie vermietet wurde, kein steuerbarer Vorgang. Die steuerliche Behandlung in Ecuador ist davon unabhängig. Es kommt schon nicht zur Anwendung des Doppelbesteuerungabkommens mit Ecuador.
2) Auch der reine Geldtransfer nach Deutschland stellt keinen steuerbaren Vorgang dar. Zu beachten sind aber gewisse Meldepflichten, wenn Beträge über EUR 12.500,00 nach Deutschland überwiesen werden. Diese müssen in einer sog. AWV-Meldung erfasst werden. Sie werden aber diesbezüglich auch auf Ihrem Kontoauszug hingewiesen werde.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Einen schönen Abend!
StB Patrick Färber
post@richtig-gegensteuern.de
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