Spekulationssteuer ja oder nein
Dezember 30, 2020 | 80,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo ,
ich möchte im Januar 2021 eine Wohnung verkaufen , der KV wird im Januar unterschrieben .
Frage ist ob Spekulationssteuer anfällt ?
Hier die Daten :
Kauf Februar 2018
Vermietung bis September 2019 an eine Freundin
Im November 2019 dort angemeldet als Zweitwohnsitz ( Nebenwohnung )
Im Jahr 2020 kpl. dort gewohnt
Im Januar 2021 Verkauf und Notartermin geplant !
Die 3 Jahresfrist ist ja eigentlich erfüllt ??
Zählt die Nebenwohnung auch eine Rolle ??
MfG
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Eine Voraussetzung zur steuerfreien Veräußerung ist u.a., dass Sie die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den vorangegangenen beiden Jahren zu eigenen Wohnzwecken verwendet haben (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Theoretisch würde es also genügen wenn Sie die Wohnung vom 31.12.2019 bis zum 01.01.2021 selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Gemäß Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben) ist es auch unschädlich, dass Sie die Wohnung nur als Zweitwohnung genutzt haben. So heißt es::
"Ein Wirtschaftsgut wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es vom Steuerpflichtigen nur zeitweise bewohnt wird, in der übrigen Zeit ihm jedoch als Wohnung zur Verfügung steht."
Wenn Sie also die Selbstnutzung in dem Zeitraum 11/2019 bis 01/2021 objektiv nachweisen können, ist eine steuerfreie Veräußerung möglich.Sie müssen allerdings den Verkauf trotzdem in der Steuererklärung 2021 in der Anlage SO angeben und auf die Selbstnutzung hinweisen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur als erste steuerliche Einschätzung dient.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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