Spekulationssteuer durch Mietkauf vermeiden?
Oktober 1, 2020 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo zusammen,
Ich habe 2013 eine Immobilie gekauft (Neubau Haus, Fertigstellung 2014).
Mein Mieter möchte mir dieses Objekt nun gerne abkaufen - zu einem sehr guten Preis.
Inwieweit kann ich durch einen Mietkaufvertrag die 3 Jahre bis zum
Ablauf der Spekulationssteuer umgehen?
Danke und Gruß
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Maßgebend für die Berechnung der 10-jährigen Spekulationsfrist sind die Daten der notariellen Kaufverträge. Wenn Sie einen verbindlichen Mietkaufvertrag abschließen wollen, müsste dieser notariell beurkundet werden. Eine Beurkundung eines derartigen Vertrages wäre aber steuerschädlich, wenn Sie diesen vor Ablauf der 10-jährigen Frist schließen würden. Daher wäre dringend davon abzuraten, schon jetzt einen notariellen Kaufvertrag abzuschließen.
Sie könnten höchstens bereits jetzt einen internen Vertrag mit dem Mieter schließen, dass dieser Ihnen das Objekt in 3 Jahren zu einem vereinbarten Preis abkauft (ggfs. unter Anrechnung der gezahlten Mieten). Dieser Vertrag darf aber in dem Sinne außer zwischen Ihnen beiden nirgends auftauchen (auch später nicht). Ansonsten kann Ihnen hier eine Veräußerungsabsicht vor Ablauf der 10 Jahre unterstellt und im Grunde genommen auch nachgewiesen werden.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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