Grunderwerbsteuer bei Verkauf der Anteile bei einer Hausgemeinschaft
Februar 14, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Guten Tag,
Wir sind eine Hausgemeinschaft mit 3 Personen sind in einem Mehrfamilienhaus (7 Wohnungen) beteiligt zu je 1/3 . Das MFH wurde in 04/2013.
1.) Ist die 10 Jahresfrist bzgl. der Einkommensteuer, Spekulationsfrist etc. schon in 2023 (dieses Jahr) tatsächlich abgelaufen?
2.) Person A+B möchten die Anteile, Beide je 1/3 an Person C verkaufen.
Der Vereinbarter Preis beträgt z.B. 500.000,00€.
Wird der Käufer/Beteiligter C von den Kauf Anteilen A+B bzw. für den Kauf des ganzes Haus Grunderwerbsteuer zahlen müssen oder ist von der Grunderwerbsteuer wegen Hausgemeinschaft befreit?
3.) Wie hoch (ca.) sind nie Notar und Gerichtskosten?
Mit freundlichen Grüßen
Petro
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. Die sogenannte Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG wird nach den sogenannten obligatorischen Geschäften berechnet, bei Immobilien ist das in der Regel der Notartermin. Die Frist ist taggenau zu berechnen. Wenn die entgeltliche Anschaffung in 04/2013 erfolgte, kann in 05/2023 spekulationssteuerfrei veräußert werden.
Es darf sich jedoch nicht um Betriebsvermögen handeln (und in den letzten zehn Jahren gehandelt haben).
2. Die Grunderwerbsteuer wird nach dem hinzuerworbenen Anteil berechnet, der bisher bereits im Eigentum stehende Anteil wird nicht erneut besteuert (§ 6 Abs. 2 GrEStG).
3. Die Kosten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben für die Gebühren. Diese betragen üblicherweise etwa 1 % bis 2 % des Immobilienwerts. Die Notare nennen Ihnen im Rahmen der Terminvereinbarung auf Nachfrage einen ungefähren Betrag.
Dem ausgelobten Honorar entsprechend muss die Detailtiefe begrenzt bleiben, deswegen ist ggf. in den genannten Quellen und Verweisen nachzulesen (deutsche Gesetze sind abrufbar in www.gesetze-im-internet.de).
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Franklinstraße 15, 30177 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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