Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Grunderwerbsteuer Rückübertragung

Grunderwerbsteuer bei Rückübertragung.

Von einer Eigentumswohnung wurde ein miteigentumsanteil in höhe von 50 % an den Lebenspartner verkauft.
Notariell wurde ein Rückübertragungsrecht eingeräumt.
Die Rückübertragung soll nun vor Ablauf der 2 Jahresfrist geschehen. Der Käufer sollte seine gezahlte Grunderwerbssteuer rrstattet bekommen ? Für den Verkäufer soll jedoch keine Grunderwerbsteuer im Zuge der Rückübertragung anfallen ?

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerb des Miteigentumsanteil an der Eigentumswohnung keine Grunderwerbsteuer festgesetzt bzw. die Grunderwerbsteuerfestsetzung wird wieder aufgehoben, sofern der Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Grunderwerbsteuer für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang stattfindet. Dann erhält der Lebenspartner als Käufer die gezahlte Grunderwerbsteuer erstattet und Sie als Rückkäufer müssen keine Grunderwerbsteuer bezahlen.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Ringstraße 98
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Immobilienbesteuerung

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges