Spekulationssteuer bei Trennung?
Juni 22, 2021 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Fällt Spekulationssteuer an?
Kauf gemeinsamer ETW zur Eigennutzung 05/2015, gemeinsamer Einzug 09/2015.
Auszug Ehefrau 31.05.2020. Verkauf Anteile Ehemann an Ehefrau 31.07.2021.
Somit hat Ehemann(Verkäufer) 09/2015 bis 07/2021 Eigennutzung.
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Wenn ich Sie richtig verstehe, geht es darum, ob aus Sicht des Mannes ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, wenn er seine Haushälfte nach Trennung im Jahr 2021 an die (Ex-)Frau veräußert, die zuvor ausgezogen war.
Unter der Voraussetzung, dass der Mann seit Einzug in 09/2015 bis zum Verkauf die Wohnung selbst genutzt hat, ist die Veräußerung seines Eigentumsanteils an die Frau steuerfrei möglich. Denn im § 23 EStG steht:
"Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;"
Damit erfüllt er, bezogen auf seinen Eigentumsanteil, beide Ausnahmetatbestände, so dass eine steuerfreie Veräußerung unter diesen Voraussetzungen erfolgen könnte.
Würde hingegen die Ehefrau veräußern, würde Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen. Denn durch den Auszug im Mai 2020 kann Sie die im § 23 EStG gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllen. Dazu hätte Sie mind. am 1.1.2021 noch in der Wohnung leben müssen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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