Steuerlich Behandlung einer Abstandszahlung für ein Wohnrecht
April 19, 2020 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ein kostenfreies Wohnrecht nach BGB 1090 (beschränkte persönliche Dienstbarkeit) soll abgelöst werden. Der Inhaber nutzt eine Wohnung im Haus und hat Nutzungsrecht für das übrige Objekt (Garten, Garage, Keller etc.). Eine zweite Wohnung ist vermietet.
Kann die Abstandszahlung steuerlich angesetzt werden? (AfA oder als Werbungskosten in V&V?)
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Amfrage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich führt die Ablösung eines eingetragenen Wohnrechts beim Eigentümer der Immobilie zu nachtraglichen Anschaffungskosten der Immobilie. Diese können dann im Rahmen der Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden, soweit eine Vermietung erfolgt, also Einkünfte mit de Immobilie erzielt werden.
vgl. z.B.: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frotschergeurts-estg-21-vermietung-und-verpachtung-333-abloesung-von-nutzungsrechten_idesk_PI42323_HI1394483.html
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne mit einer Rückfrage.
Beachten Sie bitte, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur als erste steuerliche Einschätzung dient.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?